Geschichte von Stevia:
Die Pflanze wird seit jeher von den einheimischen
Guarani-Indianern als Süßungsmittel verwendet.
Erstmals beschrieben wurde die Pflanze vom Schweizer Botaniker Moises S.
Bertoni (1887), im Jahre 1905 ordnete er sie der Gattung Stevia zu.
In den milden Gegenden Englands, während des 2.
Weltkrieges (ab 1941), wurde Stevia angebaut um eine Alternative zur
allgemeinen Zuckerknappheit zu schaffen. Diese Anbauversuche schlugen aber
aufgrund der sehr kühlen Sommer fehl und so geriet die Pflanze in den
darauffolgenden Jahren wieder allmählich in Vergessenheit.
Ende der 60er Jahre wurden die Japaner auf Stevia
aufmerksam (Yokoyama, 1977). In zwei Expeditionen
wurden ca. 500.000 Wildpflanzen im Ursprungsgebiet ausgegraben und nach
Japan gebracht (Ohira, J., 1987). Die
Wildpflanzen wurden dort auf verschiedenen Versuchsstationen verteilt und
Anbauversuche wurden durchgeführt (Sumita, 1975).
Der überwiegende Teil der kalorienfreien Süßstoffe am japanischen Markt
enthält Steviaprodukte.
Im Jahr 1999 wurde ein Antrag auf Zulassung von Stevia
Rebaudiana Bertoni als neuartiges Lebensmittel („Novel
Food Verordnung“) vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU
abgelehnt. Die Begründung der EU lautete: „Die gegenwärtige
Informationslage sei nicht ausreichend, um eine umfassende gesundheitliche
Unbedenklichkeit zu garantieren. Vorliegende wissenschaftliche
Untersuchungen seien widersprüchlich und/oder entsprechen in ihrer
Durchführung keinem derzeitigen Standard.“
Es gibt aber eine Vielzahl von Studien, welche die
Unbedenklichkeit von Stevia beim Menschen aufweisen. Dr. Daniel Mowrey, Direktor des „American Phytotherapie Research
Laboratory“ stellt fest: „Nur wenige Substanzen haben jemals so viele
negative Ergebnisse in Bezug auf Toxizität hervorgebracht wie Stevia.
Praktisch jeder vorstellbare Toxizitätstest wurde mit Stevia und den
entsprechenden Extrakten gemacht. Alle Resultate waren negativ.“
Im Jahr 2008 legte schließlich die JECFA (Gemeinsame
FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe) einen
ADI-Wert (empfohlene tägliche Verzehrmenge) von 4 mg/kg Körpergewicht fest.
Unter Einhaltung der von der JECFA festgelegten Qualitätsstandards für den Steviaextrakt (Mind. 95% Steviol Glycoside) und den
empfohlenen Einsatzmengen ist Stevia als Lebensmittelzusatzstoff sicher.
In Australien & Neuseeland, der Schweiz, Frankreich
und den USA dürfen seit dem Jahr 2008 Stevia-Extrakte als Süßstoff in
Lebensmitteln eingesetzt werden.
In der EU dürfen Steviolglycoside
seit dem 2. Dezember 2011 endlich als Lebensmittelzusatzstoff (Süßstoff) verkauft
werden. Das lange Warten hat sich ausgezahlt.
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